Der Kanton Zürich (inkl. Städte Zürich und Winterthur) hat die Begleitung von Ausnahmetransporten, ähnlich wie in Österreich, an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (sogenannte ATB) mit Polizeibewilligung ausgelagert.
Die Kantonspolizei Zürich erteilt die erforderlichen ATB-Bewilligungen, welche von den anderen Kantonen anerkannt werden. Die AT-Begleitung ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten (Breite 3.80m, Höhe 4.8m oder Gesamtlänge von 35m) erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämter für den Transport von überdimensioniertem Transportgut wie Lokomotiven etc. vorgeschrieben.
In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter (ein ATB aus einer Hand).
Zur Transportbegleitung sind speziell ausgerüstete AT-Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, welche neben gelben Drehlichtern auch mit einer LED-Wechseltextanzeigetafel ausgerüstet sind. Für die Romandie bietet die Kantonspolizei Freiburg eine analoge Ausbildung an und stellt die ATB-Bewilligungen aus
Mittlerweile nach 3 Jahren haben die meisten Kantone der Schweiz auf dieses von der Kapo ZH Modell der Ausnahmetransport- Begleitung umgestellt.
Wir sind seit dem ersten Tag mit dabei und können Ihnen diese Begleitung anbieten.
Weitere Info finden Sie unter www.kapo.zh.ch/atb